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marke 41 – Das neue Journal für Marketing erscheint im neunten Jahrgang. Erscheinungsweise: 6 x jährlich.
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16. Bei Insolvenz wird der Gesamtbetrag für noch abzunehmende Anzeigen auch im Falle des § 103 Abs. 1 InsO sofort fällig. Jedenfalls fällt auch jeglicher bewilligte Nachlass bei Insolvenz oder im Falle einer Klage weg.
17. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werden bis zu zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.
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